Geschäftsbedingungen (AGB) der Traxer GmbH

Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Lieferungs- und Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen sowie Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt sind. 

1. Preise

Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Preise, die durch unsere Angebotserstellung zustande kommen, werden erst durch unsere Überprüfung zu gültigen Angeboten. Preisangebote sind bis zum Erhalt der letztendlich gültigen Daten nur Richtpreise. Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2. Rechte an Gegenständen des Bestellers

Der Besteller erklärt, alle erforderlichen Rechte (Eigentumsrecht, Urheberrecht, Patentrecht etc.) an den für ihn zu bearbeitenden Geräten, Teilen oder Daten („Gegenstände“) zu besitzen und trägt deshalb allein die Verantwortung für etwaige Rechtsverletzungen. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten im Zusammenhang mit den von ihm gelieferten Gegenständen frei.

3. Lieferung

a) Falls vom Besteller nicht schriftlich festgelegt, wird die Versandart von uns frei gewählt. Durch den Versand verspätete Lieferungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, Annahmeverweigerungen oder Rechnungskürzungen, selbst wenn die Lieferung mit Eilzuschlägen bestellt wurde.

b) Falls abweichend von a) die Abholung durch den Besteller vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.

c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Können wir aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, z.B. Streik, Krieg, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Energie- und Rohstoffmangel, Lieferverzögerungen oder Ausfälle von Dritten, die Lieferverpflichtung nicht erfüllen, so sind wir berechtigt, die Termine in angemessener Weise zu ändern. Dem Käufer entstehen daraus keine Ansprüche auf Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen. Wir werden den Käufer so rasch wie möglich über Lieferverzögerungen informieren. Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.

d) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware unser Haus oder unser Auslieferungslager beim Logistikdienstleister (Deutschland) verlässt.

5. Mängelrüge (Gewährleistung), Freigabe und Widerrufsrecht

a) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern:

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

b) Gewährleistung gegenüber Unternehmern:

Mängelrügen müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware zur Kenntnis gebracht sein. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leisten wir kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

Mängel, die aufgrund einer uns bei Auftragserteilung nicht bekannten Anforderungen oder Bestimmungen entstehen (z.B. Toleranzen, Funktionsflächen, Messprotokoll etc., Termine für Folgeprozesse), sind nicht Bestandteil des Angebots sowie der Lieferung und damit unbegründet.

Teillieferungen, die ohne Mängelrüge angenommen werden, sind gleichbedeutend mit einer Freigabe für die Restlieferung oder Nachbestellungen der Bauteile in gleicher Ausführungsform. Mängel an Restlieferungen und Nachbestellungen sind damit unbegründet, wenn diese Mängel an der Vorlieferung ungerügt waren.

c) Der Besteller hat kein Widerrufsrecht, sofern Bauteile nach seiner Spezifikation gefertigt werden (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB).

6. Eigentumsvorbehalt

a. Gegenüber Verbrauchern gilt: Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

b. Gegenüber Unternehmern gilt: Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor (Vorbehaltsware). Wir verpflichten uns, unsere Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt durch uns.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang an einen Dritten weiter zu veräußern; er tritt uns hiermit aber schon jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehen.

7. Zahlung

Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind. Reklamationen von Rechnungen sind nur innerhalb von 2 Wochen zulässig, danach gelten sie vollinhaltlich als anerkannt. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit beglichen wurde berechnen wir für die 2. Mahnung 7,50 € sowie für die 3. Mahnung 15,00 € Mahngebühren. Gleichzeitig erheben wir während der Dauer des Verzuges Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Für den Fall des Verzugs entfallen eingeräumte Rabatte/Boni und es gelten die Listenpreise. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Auftraggeber oder der Rechnungsempfänger zu vertreten hat, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 € zzgl. Porto je Rechnung erhoben.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers oder Rechnungsempfängers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.

8. Haftungsbeschränkung

Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gilt: Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Traxer haftet generell nicht dafür, dass Vertragsprodukte in deutscher Aufmachung außerhalb Deutschlands verkehrsfähig sind.

Im Übrigen ist die Haftung, unabhängig von deren Rechtsgrund, ausgeschlossen, außer wenn wir kraft Gesetzes zwingend haften, insbesondere wegen Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bestehen.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres Unternehmens (München). Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11. Unwirksamkeit

Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleiben der Vertrag und diese Bedingungen im Übrigen wirksam. Zum Ersatz der unwirksamen Bestimmungen werden Regelungen getroffen, die dem gewünschten Zweck möglichst nahe kommen.

 

München, Juni 2023

Traxer GmbH - Die Geschäftsleitung